top of page


Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre.

  • 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B (EU-Kartenführerschein).

  • bei einer Nationalität außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt.

 


Folgende Unterlagen müssen Sie zur Antragstellung mitbringen:

​

  • EU-Kartenführerschein,

  • das ärztliche Gutachten Ihrer körperlichen Eignung,

  • € 56,00 plus evtl. € 24,00 für den EU- Kartenführerschein,

  • Personalausweis oder Reisepass.

 

Mit der Antragstellung holt die Zulassungsstelle ein amtl. Führungszeugnis von Ihnen ein und fragt Ihren Punktestand in Flensburg ab. Ab 3 Punkten sind Schwierigkeiten mit der Antragstellung zu erwarten, bei mehr als 5 Punkten wird der Antrag abgelehnt.

​

​

Ortskundeprüfung/Ausbildung:

ab 01. August 2021 entfällt die Ortskundeprüfung als Voraussetzung zur Erlangung des Taxischeins.

Stattdessen ist das Mitführen eines Navigationsgerätes (Navi im Auto, separates Navi, oder Smartphone)

im Einsatz als Taxifahrer vorgeschrieben.

 

Eine sogenannte "Kleine Fachkunde" ist in Planung, derzeit gibt es hierzu aber weder inhaltliche Vorgaben, noch ist klar ob eine Prüfung fällig sein wird oder wie der Ablauf überhaupt gestaltet sein könnte.

 

Vorerst wird es also möglich sein, nur mit Personenbeförderungsschein als Taxifahrer zu arbeiten.

 

Wir empfehlen allerdings unbedingt eine 

"Grundausbildung zum Taxifahrer"

bei der Taxi München eG zu machen.

Weitere Infos dazu findet ihr hier:

https://www.taxi-muenchen.de/tax-muenchen-e-g/kurse-schulungen/

​
 

Ablauf

Antragstellung Personenbeförderungsschein: 

Stellen Sie ihren Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines persönlich bei der für Ihren Erstwohnsitz zuständigen Behörde.
Für die Stadt München: KVR, Eichstätterstr. 2 – Kfz-Zulassungsstelle, bei Erstwohnsitz außerhalb der Stadt München bei Ihrem zuständigen Landratsamt.



Körperliche Eignung (MPU) Der Nachweis ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten Medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Jederzeit z. B. bei unserem Betriebsarzt Dr. med. Hingerle, Verkehrsmedizin Dr. Hingerle.

​

​

Rückerstattung der Ausbildungskosten

Die Kosten für den Taxischein belaufen sich insgesamt auf ca.:

​

Antragstellung KVR € 56,00

Medizinische Untersuchung € 69,00

​

Gesamtkosten € 125,00

Diese Kosten erstatten wir Ihnen bei Zustandekommen einer regelmäßigen Fahrtätigkeit für unseren Betrieb komplett zurück!


​

Noch Fragen?

Wir von “Taxi am Westpark” beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an, damit wir einen Termin vereinbaren können.

bottom of page